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	<title>Ihre Buchhalter</title>
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	<description>Buchhaltung im Raum Wien, Mödling, Brunn am Gebirge</description>
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		<title>Geringfügige Beschäftigung ab 2026: Das müssen Sie jetzt wissen</title>
		<link>https://www.ihrebuchhalter.at/geringfuegige-beschaeftigung-2026-aenderungen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Karin Grauszer]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 07 Jan 2026 22:18:30 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
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					<description><![CDATA[Massive Änderungen ab 2026: Die Geringfügigkeitsgrenze wird erstmals nicht erhöht und der Zuverdienst zum Arbeitslosengeld wird stark eingeschränkt. Erfahren Sie hier alles zu den neuen Fristen, Übergangsregelungen und Ausnahmen für Langzeitarbeitslose.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<section  class='av_textblock_section av-mk4krkh1-1b08bee82fb384d2c99311d0443380ab '   itemscope="itemscope" itemtype="https://schema.org/BlogPosting" itemprop="blogPost" ><div class='avia_textblock'  itemprop="text" ><p>Ab 1. Jänner 2026 gelten drastische Änderungen bei der geringfügigen Beschäftigung in Österreich. Zunächst wird die Geringfügigkeitsgrenze nicht angehoben und bleibt bei € 551,10 pro Monat. Überdies sind besonders Personen betroffen, die neben Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe geringfügig dazuverdienen, denn diese Kombination ist ab sofort nur noch in eng definierten Ausnahmefällen möglich.​</p>
<h2><span style="color: #d2383a;">Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick</span></h2>
<p><strong><span style="color: #333333;">1. Keine Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze</span></strong></p>
<p>Die Geringfügigkeitsgrenze bleibt 2026 erstmals unverändert bei € 551,10 pro Monat. Das bedeutet, dass durch normale Lohnerhöhungen viele geringfügig Beschäftigte diese Grenze überschreiten könnten und damit voll versicherungspflichtig werden. Wer das vermeiden möchte, muss daher rechtzeitig eine Reduktion der Arbeitszeit vereinbaren.​</p>
<p><strong><span style="color: #333333;">2. Massive Einschränkungen beim Arbeitslosengeld-Bezug</span></strong></p>
<p>Auch die beliebte Kombination aus Arbeitslosengeld/Notstandshilfe und geringfügiger Beschäftigung wird ab 1.1.2026 stark eingeschränkt. <strong><span style="color: #333333;">Wichtig ist hierbei: </span></strong>Bestehende geringfügige Beschäftigungsverhältnisse müssen bis 31. Jänner 2026 beendet werden, sofern keine Ausnahme greift.​</p>
<p><span style="color: #d2383a;">Diese Ausnahmen gelten unbegrenzt</span><br />
<strong><span style="color: #333333;">Allerdings dürfen folgende Personen zeitlich unbeschränkt neben Arbeitslosengeld geringfügig arbeiten:​</span></strong></p>
<ul>
<li><strong><span style="color: #333333;">Bestandsschutz:</span></strong> Wer bereits vor der Arbeitslosigkeit ununterbrochen mindestens 26 Wochen (182 Tage) neben einer vollversicherten Beschäftigung geringfügig tätig war, darf dies unbegrenzt fortführen​</li>
<li><strong><span style="color: #333333;">Langzeitarbeitslose ab 50 Jahren:</span></strong> Dazu zählen Personen, die mindestens ein Jahr arbeitslos sind und bereits 50 Jahre oder älter sind​</li>
<li><strong><span style="color: #333333;">Langzeitarbeitslose mit Behinderung:</span></strong> Ebenso Personen mit mindestens 50 % Behinderung, die mindestens ein Jahr arbeitslos sind​</li>
<li><strong><span style="color: #000000;">AMS-Schulungsteilnehmer:</span></strong> Auch während AMS-Schulungen mit mindestens 4 Monaten Dauer und 25 Wochenstunden ist geringfügiger Zuverdienst erlaubt​</li>
</ul>
<p><span style="color: #d2383a;">Einmalige Ausübung für 26 Wochen</span><br />
Diese Personengruppen dürfen ab 1.1.2026 nur EINMALIG für 26 Wochen geringfügig neben Arbeitslosengeld arbeiten:​</p>
<ul>
<li><span style="color: #333333;">L</span><span style="color: #333333;">angzeitarbeitslose</span>, die direkt vor Beginn der geringfügigen Beschäftigung 365 Tage oder länger AMS-Leistungen bezogen haben​</li>
<li>Personen nach mindestens einjährigem Bezug von Krankengeld, Rehabilitationsgeld oder Umschulungsgeld​</li>
</ul>
<p><span style="color: #d2383a;">Übergangsregelung:</span> Wer bereits vor dem 1.1.2026 unter diese Kategorie fällt und geringfügig beschäftigt war, muss das Beschäftigungsverhältnis <strong><span style="color: #333333;">bis 30. Juni 2026 beenden</span></strong>.​</p>
<p><strong><span style="color: #333333;">Was bedeutet das für Arbeitgeber?</span></strong><br />
Betriebe, die arbeitslose Personen geringfügig beschäftigen, müssen handeln. Wenn keine Ausnahme gilt, müssen die Beschäftigungsverhältnisse spätestens mit 31. Jänner 2026 beendet sein. Andernfalls verlieren die Beschäftigten rückwirkend ab 1. Jänner 2026 ihre AMS-Leistungen.​</p>
<p>Das AMS berät Unternehmen über Fördermöglichkeiten, um beim Umstieg in vollversicherte Dienstverhältnisse zu unterstützen.​</p>
<p>Den vollständigen Artikel mit allen Details finden Sie auf der <strong><span style="color: #0000ff;"><a style="color: #0000ff;" href="https://www.wko.at/einstellen/aenderung-bei-der-geringfuegigen-beschaeftigung">WKO-Website: Änderung bei der geringfügigen Beschäftigung ab 1.1.2026</a></span></strong>​</p>
<p>Bei Fragen zur korrekten Abrechnung und den neuen Regelungen stehen Ihnen <strong><span style="color: #0000ff;"><a style="color: #0000ff;" href="tel:+436801453551">Ihre Buchhalter</a></span></strong> gerne zur Verfügung!</p>
<p><a href="https://www.ihrebuchhalter.at/aktuelles/"><strong><span style="color: #808080;">Zurück zu Aktuelles</span></strong></a></p>
</div></section>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Startklar für 2026: Was sich im neuen Jahr steuerlich ändert</title>
		<link>https://www.ihrebuchhalter.at/startklar-fuer-2026-was-sich-im-neuen-jahr-steuerlich-aendert/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Karin Grauszer]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 04 Jan 2025 18:00:17 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.ihrebuchhalter.at/?p=31206</guid>

					<description><![CDATA[2026 bringt mehr Netto vom Brutto und neue Werte in der Progressionsbesteuerung. Erfahren Sie kompakt, welche Fristen und Grenzen sich für Sie als Unternehmer in Österreich ändern. ]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div  class='flex_column av-1yg6ysm-66e824c639fc44572de7bb15272027be av_four_fifth  avia-builder-el-0  avia-builder-el-no-sibling  first flex_column_div  '     ><section  class='av_textblock_section av-mjt8yttl-60badf40ffee86dc3887f9d9942ee93f '   itemscope="itemscope" itemtype="https://schema.org/BlogPosting" itemprop="blogPost" ><div class='avia_textblock'  itemprop="text" ><p><strong><span style="color: #333333;"><span style="color: #d2383a;">AKTUELLES FÜR UNTERNEHMER:INNEN UND STEUERZAHLER:INNEN IN ÖSTERREICH: WAS SICH IM NEUEN JAHR 2026 STEUERLICH FÜR SIE ÄNDERT</span></span></strong></p>
<ul>
<li><strong><span style="color: #333333;">Mehr Netto vom Brutto (Tarifstufen-Anpassung)</span></strong><br />
Die Steuerstufen werden auch 2026 an die Inflation angepasst (Abschaffung der kalten Progression). Die Grenzen für die Lohnsteuerstufen steigen um 1,73% (zwei Drittel der Inflation). Der steuerfreie Betrag erhöht sich auf 13.539 Euro. Details dazu finden Sie auf der Seite des <span style="color: #0000ff;"><a style="color: #0000ff;" href="https://www.bmf.gv.at/presse/pressemeldungen/2026/J%C3%A4nner-2026/was-wird-neu.html">Bundesministeriums für Finanzen (BMF)</a></span>.</li>
</ul>
<p><strong><span style="color: #d2383a;">Das bedeutet für Sie:</span></strong> Ihnen bleibt spürbar mehr vom Gehalt.</p>
<ul>
<li><strong><span style="color: #333333;">Sozialversicherung (Neue Werte für 2026)</span></strong><br />
Wie jedes Jahr steigen die Werte der Sozialversicherung. Die Höchstbeitragsgrundlage klettert voraussichtlich auf 6.930 Euro monatlich. Die Geringfügigkeitsgrenze bleibt bei 551,10 Euro.</li>
</ul>
<p><strong><span style="color: #d2383a;">Wichtig für Selbstständige:</span></strong> Prüfen Sie Ihre SVS-Vorschreibungen frühzeitig auf die neuen Werte.</p>
<ul>
<li><strong><span style="color: #333333;">CO2-Bepreisung steigt</span></strong><br />
Der Klimaschutzfaktor im Steuersystem steigt weiter. Der Preis pro Tonne CO2 wird planmäßig angehoben (auf ca. 55 Euro/Tonne, je nach finaler Verordnung), was sich auf Treibstoff- und Energiekosten auswirkt.</li>
</ul>
<p><strong><span style="color: #d2383a;">Tipp:</span></strong> Berücksichtigen Sie diese steigenden Kosten unbedingt in Ihrer Budgetplanung für 2026.</p>
<p><strong><span style="color: #333333;">Haben Sie Fragen, was sich steuerlich für Sie ändert und wie sich diese Anpassungen konkret auf Ihre Buchhaltung auswirken?</span></strong> <span style="color: #0000ff;"><a style="color: #0000ff;" href="tel:+436801453551">Rufen Sie uns an</a></span>, <strong><span style="color: #333333;">wir beraten Sie gerne und starten mit Ihnen geordnet ins neue Geschäftsjahr.</span></strong></p>
<p><a href="https://www.ihrebuchhalter.at/aktuelles/"><span style="color: #808080;">Zurück zu Aktuelles</span></a></p>
</div></section></div>
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