Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB Buchhalter nach dem Bilanzbuchhaltergesetz 2006 | Ihrebuchhalter GrauKa GmbH |
DI Wilhelm Haßlinger-Straße 3 / Stiege 2 / 2. OG / Top 325, 2340 Mödling | Tel: 0680/14 53 551
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Präambel
Im Sinne leichterer Lesbarkeit sind die verwendeten Begriffe, Bezeichnungen und Funktionstitel meist in einer geschlechtsspezifischen Formulierung angeführt. Selbstverständlich gelten die AGBs – gleichermaßen für beide Geschlechter.
Der selbständige Buchhalter (in der Folge „SB“) übt seine berufliche Tätigkeit aufgrund des Bilanzbuchhaltergesetzes 2006 (in der Folge „BibuG“) aus und ist dazu nach Nachweis der vom Gesetz geforderten hohen Qualifikation öffentlich bestellt worden.
1. Allgemeine Grundlagen der Zusammenarbeit
1.1 Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Buchhalter“ gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem SB als Auftragnehmer und dem Auftraggeber, insbesondere für Werkverträge, Verträge über die Führung von Büchern und Abgabenermittlung der durch das BibuG festgelegten Berufsrechte und gewerblichen Nebenrechte, die eine fachmännische Dienstleistung und Beratung von Auftraggebern durch SB im Rahmen der allgemein anerkannten Berufsgrundsätze und Standesregeln zum Gegenstand haben. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
1.2 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
1.3 Der SB ist berechtigt, den Dienstleistungs-, Beratungs- und/oder Vertretungsauftrag durch qualifizierte, unselbständig beschäftige Mitarbeiter, oder gewerbliche/freiberufliche Kooperationspartner (ganz oder teilweise), durchführen zu lassen.
1.4 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Dienstleistungs-, Beratungs- und/oder Vertretungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Prozesses förderliches Arbeiten erlauben. Der SB ist verpflichtet, bei der Erfüllung der vereinbarten Leistung nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung vorzugehen.
2. Geltungsbereich und Umfang
2.1 Die Geschäftsbedingungen gelten, wenn ihre Anwendung ausdrücklich vereinbart wurde und auch für Zusatzvereinbarungen zwischen dem SB und dem Auftraggeber.
2.2 Alle Dienstleistungs-, Beratungs- und/oder Vertretungsaufträge und sonstigen Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftraggeber bestätigt und firmenmäßig gezeichnet werden und verpflichten gegenseitig nur in dem, in der schriftlichen vertraglichen Vereinbarung (Werkvertrag), angegebenen Umfang.
2.3 Der SB ist verpflichtet, sämtliche Dienstleistungen nach der geltenden Rechtslage zu erbringen. Ändert sich die Rechtslage nach Abgabe der abschließenden beruflichen Äußerung durch den SB, so ist der SB nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf die Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen hinzuweisen. Dies gilt auch für abgeschlossene Teile eines Auftrages.
3. Umfang und Ausführung des Auftrages
3.1 Der Umfang sowie die Ausführung des Dienstleistungs- Beratungs- und/oder Vertretungsauftrags werden vertraglich im Werkvertrag vereinbart.
4. Aufklärungspflicht des Auftraggebers/Vollständigkeitserklärung
4.1 Der Auftraggeber hat dem SB die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen, sowie der gegebenen Auskünfte und Erklärungen auf dessen Wunsch hin, schriftlich zu bestätigen. Darüber hinaus unterliegt diese Vollständigkeitserklärung keinerlei Formvorschriften
4.2 Der SB ist berechtigt, bei allen zum Auftrag gehörenden Tätigkeiten die Angaben des Auftraggebers, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollständig anzunehmen. Der SB hat jedoch den Auftraggeber auf, von ihm festgestellte, Unrichtigkeiten hinzuweisen.
4.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem SB auch ohne dessen besondere Aufforderung, alle für die Erfüllung und Ausführung des Dienstleistungs-, Beratungs- und/oder Vertretungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorzulegen und ihn von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis zu setzen, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Die Konkretisierung der „zeitgerechten“ Vorlage wird gesondert vereinbart. Der Auftraggeber leistet Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit von sämtlichen zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen. Dies gilt auch für alle Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des SB bekannt werden. Ein Verzug der auf der verspäteten Bereitstellung von Unterlagen und/oder Informationen durch den Auftraggeber, ist nicht vom SB zu vertreten.
5. Sicherung der Unabhängigkeit
5.1 Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
5.2 Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der Kooperationspartner und Mitarbeiter des SB zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.
6. Berichterstattung
6.1 Der SB verpflichtet sich, über seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die seiner Kooperationspartner schriftlichen Bericht zu erstatten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Die Übermittlung mittels E-Mail ist zulässig.
6.2 Der Auftraggeber und der SB stimmen überein, dass für den Dienstleistungs-, Beratungs- und/oder Vertretungsauftrag eine dem Arbeitsfortschritt entsprechende entweder laufende oder einmalige Berichterstattung als vereinbart gilt. Die Konditionen der Berichterstattung werden gesondert vereinbart.
6.3 Gibt der SB über die Ergebnisse seiner Tätigkeit eine schriftliche Äußerung ab, so haftet er für mündliche Erklärungen über diese Ereignisse nicht.
7. Schutz des geistigen Eigentums/Urheberrecht/Nutzung
7.1 Die Leistungen des SB sind urheberrechtlich geschützt
7.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im Zuge des Dienstleistungs-, Beratungs- und/oder Vertretungsauftrages vom SB, seinen Mitarbeitern und Kooperationspartnern erstellten Auswertungen, Berichte, Analysen, Entwürfe, Berechnungen, Planungen, Programme, Zeichnungen, Datenträger und dergleichen nur für seine Geschäftszwecke zu verwenden. Eine sonstige Verwertung zu gewerblichen Zwecken ist unzulässig.
7.3 Die Verwendung beruflicher Äußerungen des SB zu Werbezwecken durch den Auftraggeber ist unzulässig. Ein Verstoß berechtigt den SB zur fristlosen Kündigung sowie zur Kündigung aller noch nicht durchgeführten Aufträge.
7.4 Im Hinblick darauf, dass die erstellten Dienstleistungen geistiges Eigentum des SB sind, gilt das Nutzungsrecht derselben auch nach Bezahlung des Honorars ausschließlich für Geschäftszwecke des Auftraggebers und nur in dem im Vertrag bezeichneten Umfang. Jede rechtswidrig erfolgte Weitergabe, auch im Zuge einer Auflösung des Unternehmens oder eines Konkurses, aber auch die kurzfristige Überlassung zu Reproduktionszwecken zieht Schadenersatzansprüche des SB nach sich.
7.5 Der SB verpflichtet sich seinerseits, das geistige Eigentum des Auftraggebers zu beachten, soweit er bei der Übergabe desselben ausdrücklich darauf hingewiesen worden ist.
8. Mängelbeseitigung und Gewährleistung
8.1 Der SB ist berechtigt und verpflichtet, nachträglich bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Dienstleistungs-, Beratungs- und/oder Vertretungsleistung zu beseitigen. Er ist verpflichtet, den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Er ist berechtigt, auch für die ursprüngliche Äußerung informierte Dritte von der Änderung zu verständigen.
8.2 Der Auftraggeber hat Anspruch auf kostenlose Beseitigung von Mängeln, sofern diese vom SB zu vertreten sind. Dieser Anspruch erlischt jedenfalls sechs Monate nachdem der Auftraggeber Kenntnis von den Mängeln der beanstandeten Leistung des SB erlangt hat.
8.3 Der Auftraggeber hat bei Fehlschlägen der Nachbesserung etwaiger Mängel, Anspruch auf Minderung, oder – falls die erbrachte Leistung in Folge des Fehlschlages der Nachbesserung für den Auftraggeber zu Recht ohne Interesse ist, – das Recht der Wandlung. Im Falle der Gewährleistung hat Nachbesserung jedenfalls Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung.
8.4 Soweit darüber hinaus Schadenersatzansprüche bestehen, gelten die Bestimmungen des Punktes 9
9. Haftung
9.1 Der SB und seine Mitarbeiter handeln bei der Durchführung der Beratung nach den allgemein anerkannten Prinzipien der Berufsausübung. Der SB haftet für Schäden nur im Falle, dass ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, und zwar im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt auch für die Verletzung von Verpflichtungen durch beigezogene Kollegen gemäß Punkt 1.4.
9.2 Der Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten, nachdem der oder die Anspruchsberechtigten vom Schaden Kenntnis erlangt haben, gerichtlich geltend gemacht werden.
9.3 Es wird ausdrücklich festgehalten, dass der Auftraggeber selbst für das Screening seiner Kunden hinsichtlich Scheinunternehmerschaft (im Sinne des Betrugsbekämpfungsgesetztes) verantwortlich ist – diese kann zu keinem Zeitpunkt auf den SB übertragen werden, der SB kann auch nicht dafür haftbar gemacht werden. Die Nachweise über durchgeführte Abklärungen sind vom Auftraggeber zu führen und archivieren.
10. Verpflichtung zur Verschwiegenheit
10.1 Der SB ist gemäß BibuG verpflichtet, seine Mitarbeiter und die hinzugezogenen Kooperationspartner über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht bezieht sich sowohl auf den Auftraggeber als auch auf dessen Geschäftsverbindungen.
10.2 Nur der Auftraggeber selbst, nicht aber dessen Erfüllungsgehilfen, kann den SB schriftlich von dieser Schweigepflicht entbinden.
10.3 Der SB darf Berichte, Auswertungen und sonstige schriftliche Äußerungen über seine Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen, es sei denn, dass eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.
10.4 Die Schweigepflicht des SB, seiner Mitarbeiter und Kooperationspartner gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Auftrages. Ausgenommen sind Fälle, in denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung besteht.
10.5 Der SB ist befugt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmungen des Auftrages zu verarbeiten, oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Der SB gewährleistet gemäß den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung die Verpflichtung zur Wahrung des Datengeheimnisses. Dem SB überlassenes Material (Datenträger, Daten, Unterlagen, Auswertungen, Programme, etc.) sowie alle Ergebnisse aus der Durchführung der Arbeiten werden grundsätzlich dem Auftraggeber zurückgegeben. Pkt. 14 ff Datenschutz
10.6 Der SB verpflichtet sich, Vorsorge zu treffen, dass der Auftraggeber seiner Auskunftspflicht gegenüber Dritten nachkommen kann. Sofern für solche Auskünfte kein Honorar vereinbart wurde, ist nach dem tatsächlichen Aufwand an den Auftraggeber zu verrechnen.
10.7 Der SB hat auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit von diesem erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem SB und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die dieser in Urschrift besitzt. Der SB kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen oder zurückbehalten.
10.8 Der SB ist berechtigt die im Zusammenhang mit der Erledigung eines Auftrages ihm übergebenen und die von ihm selbst angefertigten Unterlagen und Dokumente gemäß Punkt 10.5 sowie den über den Auftrag geführten Schriftwechsel im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen aufzubewahren. Siehe Pkt. 14.5
11. Honoraranspruch und Honorarhöhe
11.1 Der SB hat als Gegenleistung zur Erbringung seiner Dienstleistungs-, Beratungs- und/oder Vertretungsleistungen Anspruch auf Bezahlung eines angemessenen Honorars durch den Auftraggeber. Die Honorarhöhe richtet sich nach der schriftlichen Vereinbarung des Auftraggebers mit dem SB
11.2 Unterbleibt die Ausführung des Auftrages durch den SB, so gebührt diesem gleichwohl das vereinbarte Entgelt, wenn er zur Leistung bereit war und durch Umstände, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, an der Erbringung verhindert wurde. Er muss sich jedoch anrechnen lassen, was er sich in Folge des Unterbleibens seiner Leistung erspart hat.
11.3 Unterbleibt die Ausführung des Auftrages durch Umstände, die auf Seiten des SB einen wichtigen Grund darstellen, so hat er nur Anspruch auf den seinen bisherigen Leistungen entsprechenden Teil des Honorars. Dies gilt insbesondere dann, wenn seine bisherigen Leistungen trotz Kündigung für den Auftraggeber verwertbar sind.
11.4 Die vereinbarte Honorarsumme ist zu 50 % bei Beauftragung und zu 50 % bei Auftragserfüllung mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen fällig. Die Beanstandung der Arbeiten des SB berechtigt, außer bei offenkundigen Mängeln, nicht zur Zurückhaltung der ihm zustehenden Vergütung. Es können abweichende Zahlungsvereinbarungen getroffen werden. Für laufende Aufträge gilt eine Zahlungsvereinbarung von „7 Tagen nach Erhalt der Rechnung“ jeweils nach Leistungserbringung durch den SB als vereinbart.
11.5 Der SB hat neben der angemessenen Honorarforderung, Anspruch auf Ersatz seiner Auslagen. Er kann entsprechende Vorschüsse verlangen.
11.6 Der SB kann auch die Auslieferung des Leistungsergebnisses von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Auf das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 369 UGB) wird in diesem Zusammenhang verwiesen. Wird das Zurückbehaltungsrecht zu Unrecht ausgeübt, haftet der SB nur bei krass grober Fahrlässigkeit bis zu Höhe seiner noch offenen Forderungen. Bei Dauerverträgen darf die Erbringung weitere Leistungen bis zur Bezahlung früherer Leistungen verweigert werden. Bei Erbringung von Teilleistungen und offener Teilhonorierung gilt dies sinngemäß.
11.7 Eine Beanstandung der Arbeiten des SB berechtigt, außer bei offenkundigen wesentlichen Mängeln, nicht zur Zurückhaltung der ihm nach Punkt 11.5 zustehenden Vergütungen.
11.8 Zwischen den Vertragspartnern wird ein Aufrechnungsverbot vereinbart.
11.9 Es wird vereinbart, dass die Honorare, die im Werkvertrag festgeschrieben werden, im selben Ausmaß angepasst werden, wie die Anpassung der Gehälter im anzuwendenden Kollektivvertrag (KV automatische Datenverarbeitung und Informationstechnik) durchzuführen ist.
11.10 Zur Erhaltung der Belegabgabedisziplin des Auftraggebers gilt als vereinbart, dass die Honorare lt. Kostenvoranschlag (der einen Bestandteil des Werkvertrages darstellt) oder schriftlich übermittelter Preisanpassungsinformation gelten, wenn der Auftraggeber die laufenden vollständigen Buchhaltungsunterlagen nach Abschluss des Kalendermonats bis zum 15. des Folgemonats an den SB zugestellt hat. Ab dem 16. Tag bis zum 30. Tag nach Monatsende gilt ein Zuschlag von 50 % auf den Honorarpreis, ab dem 31. Tag ein Zuschlag von 100 % als vereinbart. Im Falle von Quartalsbuchhaltungen gelten die og Zeiträume ab Ende des Quartals (31.3., 30.6., 30.9., 31.12.). Wenn Belegabholung durch den SB vereinbart ist, so müssen die Unterlagen zu dem og Zeitpunkten für eine Abholung zur Verfügung stehen. Für Umfänge über 400 Buchungszeilen pro Monat kann der SB auch schriftlich eine Vereinbarung über Teillieferungen verlangen.
12. Kündigung
12.1 Soweit nicht etwas Anderes schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist, können die Vertragspartner den Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung schriftlich kündigen. Der Honoraranspruch bestimmt sich nach Punkt 11.
13. Anzuwendendes Recht/Erfüllungsort/Gerichtsstand
13.1 Auf diesen Vertrag zwischen dem SB und dem Auftraggeber ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar.
13.2 Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des SB Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des SB zuständig.
14. Datenschutzerklärung für unsere Klienten geb. Art. 15 ff DSGVO
14.1 Diese Erklärung beschreibt, wie ihrebuchhalter GrauKa GmbH („wir“) als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet. Die Erklärung richtet sich an unsere bestehenden und ehemaligen Klienten, Interessenten und potentielle zukünftige Klienten, sowie ihre jeweiligen Gesellschafter, Organe und sonstigen Mitarbeiter.
14.2 Zweck der Datenverarbeitung Wir werden Ihre personenbezogenen Daten zu folgenden Zwecken verarbeiten: – zur Begründung, Verwaltung und Abwicklung der Geschäftsbeziehung – zur Stärkung der bestehenden Klientenbeziehung bzw. zum Aufbau einer neuen Klientenbeziehung oder dem Herantreten an Interessenten, einschließlich der Information über aktuelle Rechtsentwicklungen und unser Dienstleistungsangebot (Marketing). – im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung zur internen Organisation und zum Schadensmanagement der Kanzlei. und soweit jeweils vom Klienten beauftrag: – zur Durchführung der Lohnverrechnung für Klienten (hier erfolgt eine Weitergabe der Daten an den jeweils beauftragten Lohnverrechner) – Durchführung der Finanz- und Geschäftsbuchhaltung für Klienten – Ausübung der Beratungstätigkeit lt. BibuG – Aufbereitung von Jahresabschlüssen und Vorbereitung für den beauftragten Steuerberater. Soweit wir Ihre personenbezogenen Daten bei Ihnen selbst erheben, ist die Bereitstellung Ihrer Daten grundsätzlich freiwillig. Allerdings können wir unseren Auftrag nicht, oder nicht vollständig erfüllen, wenn Sie Ihre personenbezogenen Daten nicht bereitstellen.
14.3 Rechtsgrundlagen der Verarbeitung: Wenn Sie ein Interessent bzw. potentiell zukünftiger Klient sind, werden wir Ihre Kontaktdaten zum Zweck der Direktwerbung über den Weg der Zusendung elektronischer Post oder der telefonischen Kontaktaufnahme nur mit Ihrer Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. A der Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“) verarbeiten. Wenn Sie unser Klient sind, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten, weil dies erforderlich ist, um den mit Ihnen geschlossenen Vertrag zu erfüllen (Art. 6 Abs. 1 lit. B DSGVO).
14.4 Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten Soweit dies zu den unter Punkt 14.2 genannten Zwecken zwingend erforderlich ist, werden wir Ihre personenbezogenen Daten an folgende Empfänger übermitteln:
– von uns eingesetzte IT-Dienstleister
– von uns eingesetzte Subunternehmer
– Kooperationspartner
– gesondert beauftrage Steuerberatungskanzleien
– Versicherungen aus Anlass des Abschlusses eines Versicherungsvertrages über die Leistung oder des Eintritts des Versicherungsfalles (z.B. Haftpflichtversicherung)
– Klienten, soweit es sich um Daten der Gesellschafter, Organe und sonstigen Mitarbeiter des jeweiligen Klienten handelt,
– vom Klienten bestimmte sonstige Empfänger.
14.5 Speicherdauer Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten grundsätzlich bis zur Beendigung der Geschäftsbeziehung im Rahmen derer wir Ihre Daten erhoben haben, oder bis zum Ablauf der anwendbaren gesetzlichen Verjährungs- und Aufbewahrungsfristen; darüber hinaus bis zur Beendigung von allfälligen Rechtsstreitigkeiten, bei denen die Daten als Beweis benötigt werden. Soweit Sie ein Klient, ehemaliger Klient, Interessent bzw. potentiell zukünftiger Klient oder eine Kontaktperson bei einer der Vorgenannten sind, speichern wir Ihre personenbezogenen Daten für die Zwecke des Marketings bis zu Ihrem Widerspruch oder dem Widerruf Ihrer Einwilligung, soweit die Marketingmaßnahme auf Grundlage Ihrer Einwilligung erfolgt. Jeder Widerspruch oder Widerruf hat in schriftlicher Form an uns zu erfolgen.
14.6 Ihre Rechte im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten
Sie sind unter anderem berechtigt zu überprüfen, ob und welche personenbezogenen Daten wir über Sie verarbeiten und Kopien dieser Daten zu erhalten, die Berichtigung, Ergänzung, oder Löschung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit diese falsch sind, oder nicht rechtskonform verarbeitet werden, von uns zu verlangen, die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzuschränken, unter bestimmten Umständen der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen oder die für die Verarbeitung zuvor gegebene Einwilligung zu widerrufen, wobei ein widerruf die Rechtsmäßigkeit der vor dem Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt, Datenübertragbarkeit zu verlangen, soweit Sie unser Klient sind und die Identität von Dritten, an welche Ihre personenbezogenen Daten übermittelt werden, zu kennen und bei der Datenschutzbehörde Beschwerde zu erheben.
Sollten Sie zu dieser Erklärung bzw. den AGBs Fragen haben, oder Anträge stellen wollen, wenden Sie sich bitte an uns:
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